Informationen, die überall in Griechenland beachtet werden soll(t)en:

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Wussten Sie, dass in Griechenland ...
(Stand: Anfang 2004. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr!)

... ein leichtes Kopfschütteln "JA" bedeutet?
Ein sachtes Kopfschütteln drückt in Griechenland Zustimmung bzw. 
Bejahung aus, was bei Fremden natürlich regelmäßig zu 
Missverständnissen führt; können Sie mir bitte helfen ... ?

... ein energisches Kopfnicken "NEIN" bedeutet?
Um Ablehnung und Verneinung auszudrücken, nicken Griechen einmal 
energisch mit dem Kopf (von unten nach oben) und lassen dabei ggf. 
auch noch ein Zungenschnalzen erklingen: Nein!

... "wildes" Campieren strikt verboten ist?
So verlockend es oft sein mag, seine Zelte an einem schönen 
Plätzchen aufzuschlagen, ist dies strikt verboten und führt ggf. zu 
Festnahme, Schnellverurteilung und unangenehmen Konsequenzen. 
Zahlreiche Besitzer privater Grundstücke tragen diesem Umstand 
Rechnung und erlauben auf Anfrage (!), umsonst oder evtl. gegen ein 
kleines "Geschenk" vorübergehend ein Plätzchen nutzen zu dürfen.

... FKK nur an besonders ausgewiesenen Stränden erlaubt ist?
Wer sich in Griechenland unzureichend bekleidet oder gar völlig 
nackt zur Schau stellt, verstößt gegen geltendes Gesetz! 
Gegebenenfalls werden einschlägige "Verbrecher" vom Fleck weg 
festgenommen und bis zur Verhandlung vor einem Schnellgericht in der
Arrestzelle festgesetzt. Das Selbe gilt übrigens auch für obszönes 
Verhalten in der Öffentlichkeit. Es ist anzumerken, dass in 
derartigen Fällen die Organe der Exekutive meistens auf Betreiben 
Dritter mobilisiert werden ... .

... ein Schankverbot für Alkohol an Minderjährige besteht?
Das Gesetz ist nicht neu, wird jedoch nach jahrelanger "Ruhezeit" 
aktuell wieder mit aller Härte angewendet. Insbesondere Besucher der
von Jugendlichen frequentierten Stätten (Discotheken, Bars usw.) 
müssen mit überraschenden "Razzien" und Ausweiskontrollen rechnen. 
Im Vergehensfall wird der für den Ausschank Verantwortliche vom 
Fleck weg verhaftet und einem Schnellrichter vorgeführt. Einzige 
Ausnahme: in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (!!) dürfen 
sich Kinder legal "einen zur Brust nehmen" ... .

... Autofahrer für die Bekämpfung der Mücken zahlen?
Das ist wirklich kein Witz: wer im Kreis Serres ein Fahrzeug zur 
Hauptuntersuchung (TÜV) vorführt, muss zusätzlich zu den regulären 
Gebühren ca. 12,-- Euro an das lokale "Zentrum für die Bekämpfung 
der Mücken" abführen. Es besteht allerdings keine Garantie, nicht 
auch weiterhin gepiekst zu werden; wahrscheinlich, weil Mücken keine
Kfz-Kennzeichen lesen können.

... Fahrräder ein Nummernschild führen müssen?
Gemäß einer aus der verkehrstechnischen Steinzeit stammenden, jedoch
nach wie vor geltenden Bestimmung der griechischen StVO müssen 
Fahrräder ein polizeiliches Kennzeichen führen. Zwar ist dieser 
Paragraph den meisten Griechen unbekannt, wird jedoch z. B. gerne 
von zahlungsunwilligen Versicherungen ausgegraben oder auch einfach 
nur, um Jemandem "eins auszuwischen".

... Steuerfahnder Taschenkontrollen durchführen?
Um Geschäftsleute zur Ausgabe von Belegen zu zwingen, werden auch 
die Konsumenten in die Pflicht genommen: Steuerfahnder dürfen 
(Einkaufs-) Taschenkontrollen durchführen und ein Strafgeld 
verhängen, wenn für offensichtlich gerade eingekaufte Gegenstände 
keine Quittung vorgewiesen werden kann.

... 98% der Bevölkerung Griechisch-Orthodoxer Religion ist?
Da es selbst heute immer noch als gesellschaftlicher Makel gilt, 
nicht "orthodox" zu sein, wird in der Regel kein Gedanke daran 
verschwendet, ein unterschiedliches Bekenntnis anzunehmen bzw. anzugeben.

... die meisten Kirchgänger die Messe nicht verstehen?
Da nur eine kleine Minderheit der Gläubigen das nach wie vor 
altgriechische Zeremoniell der Griechisch-Orthodoxen Kirche 
versteht, setzt sich seit September 2004 der Erzbischof 
Christodoulos für Messen auf Neugriechisch ein. Dieses 
reformatorische Ansinnen stieß jedoch nicht nur auf Zustimmung, 
sondern rief auch die "ewig Gestrigen" auf den Plan. Ob sie wohl 
befürchten, dass das gemeine Volk nun endlich verstehen könnte ... ?

... Pastoren verheiratet sein müssen?
Während die religionsverwandten katholischen Pfarrer dem (Zwangs-) 
Zölibat unterliegen, setzt die Griechisch-Orthodoxe Kirche 
unverheiratete Anwärter nur ausnahmsweise in das Pfarramt ein.
... Geschiedene als Witwer bezeichnet werden?
Geschiedene Ehepartner werden als "sontochíra" bzw. "sontóchiros", 
wörtlich "Lebendwitwe" bzw. "-witwer", bezeichnet.
Übrigens erlaubt die Griechisch-Orthodoxe Kirche bis zu drei 
(monogame!) kirchliche Trauungen, womit indirekt auch die Scheidung 
akzeptiert wird.

... das höchste Kirchenfest Ostern ist?
Das bedeutendste Griechisch-Orthodoxe Kirchenfest ist nicht 
Weihnachten, sondern Ostern. Selbst weniger religiös eingestellte 
Zeitgenossen messen mit der Fastenzeit beginnenden Riten und 
Brauchtum sowie insbesondere dem eigentlichen Fest hohe Bedeutung zu.

... ca. 40% unter EG-Durchschnitt verdient wird?
Bei gesetzlichen (Mindest-) Tageslöhnen von ca. 20 Euro bzw. 
Monatseinkommen um 500 Euro verdienen Griechen nur etwa 60% des 
europäischen Durchschnitteinkommens. Noch schlechter stehen sich 
Scharen von Rentnern mit Bezügen von nicht selten unter 200 Euro pro Monat.

... mehr Agrar- als Erdölprodukte importiert werden?
Die verfehlte nationale und insbesondere auch europäische 
Agrarpolitik führten zur Eliminierung ganzer landwirtschaftlicher 
Zweige, sodass der Wert der importierten Agrarprodukte den Wert 
aller importierten Erdölprodukte übersteigt. Neben zahlreichen 
Basisprodukten wie Getreide-, Milch- und Fleischprodukten, Speiseöl,
Zucker, Hülsenfrüchten usw. werden sogar Gemüse und Obst importiert.

... die Teilnahme an Wahlen gesetzliche Pflicht ist?
Abgesehen von bestimmten Ausnahmen besteht für Wahlberechtigte 
Griechen nach wie vor die gesetzliche Pflicht, an Kommunal- und 
Parlamentswahlen teilzunehmen. Seit Abschaffung der bis vor kurzem 
obligatorischen und im Rahmen diverser behördlicher Vorgänge 
vorzulegenden persönlichen Wahlbücher werden in der Praxis jedoch 
auch die vom Gesetz vorgesehenen Sanktionen nicht mehr verhängt.

... kontinuierlich die Menschenrechte verletzt werden?
Wie ein roter Faden ziehen sich Berichte über straffrei prügelnde 
und tötende Polizisten, nicht unabhängige Gerichte bzw. 
Rechtsbeugung, Einschränkungen der Meinungs- und Religionsfreiheit, 
staatliche Diskriminierung von Minderheiten, unangemessene 
Gewaltanwendung, Übergriffe usw. durch die Jahresberichte der 
Organisation Amnesty International. Auch wird im Bericht 2004 
angeführt, dass trotz der 2002 erfolgten Unterzeichnung der 
Konvention von Ottawa (Verbot von Anti-Personen-Minen) auch 
weiterhin die (obendrein oft unzureichend gekennzeichneten) 
Minenfelder in Grenzbereichen bestehen und dort Jahr für Jahr 
tragische Un- und Todesfälle verzeichnet werden.

... nach 44 Jahren wieder Straßenbahnen fahren?
Konkret wurde in Athen am 19. Juli 2004 ein ultramodernes 
Straßenbahnnetz in Betrieb genommen. Allerdings blieben am Tag der 
Einweihung gleich zwei Bahnen auf der Strecke stehen, weil zu viele 
Fahrgäste zugestiegen waren und sich weigerten, wieder auszusteigen!
Am 2. Tag ging auch der erste (jedoch natürlich nicht letzte) 
Verkehrsunfall in die Annalen ein ... .

... seit 2003 die Vergiftung streunender Tiere verboten ist?
Nicht zuletzt auch unter internationalem Druck wurde im Herbst 2003 
ein Gesetz verabschiedet, wonach es nun einen Strafbestand 
darstellt, herrenlose Tiere durch Köder zu vergiften. In / an der 
Praxis hat sich jedoch kaum etwas geändert, was sich nicht zuletzt 
in einem Aufruf zum Boykott der Olympischen Spiele (2004) in Athen 
niederschlug: in Erwartung ebenso zahlungskräftiger wie 
empfindlicher Touristen wurde hier insbesondere die Anzahl 
streunender Hunde auf nicht eindeutig dokumentierbare Weise 
drastisch verringert ... .

... ein Zeppelin zur Personenüberwachung eingesetzt wurde?
Während der Olympischen Spiele schwebte ein mit allerfeinster 
(Überwachungs-) Technik ausgerüsteter Zeppelin über Athen, um nicht 
nur wirklich jede Bewegung, sondern u. a. auch den elektronischen 
Datenverkehr ( Telefongespräche) zu überwachen.
Nach Abschluss der Spiele wird nun erwogen, den Zeppelin zukünftig 
touristisch zu vermarkten.

... eine "Olympische Kleidungsordnung" galt?
Konkret durften bei den Olympischen Spiele 2004 die Zuschauer keine 
Kleidung mit "... leicht und eindeutig erkennbaren Abzeichen (Logos)
von Konkurrenten der Sponsoren der Olympiade 2004 ..." tragen! 
Allerdings galt dieses Verbot nur für Besucher entsprechender 
Stadien und Einrichtungen und nicht etwa auch für Fernsehzuschauer :-)
... der Besitz von Trinkwasser ein Sicherheitsrisiko darstellt?
Zumindest den Besuchern der olympischen Sportstätten war es 
untersagt, das im Sommer aufgrund der hohen Temperaturen übliche 
(Plastik-) Wasserfläschchen mitzuführen. Böse Zungen witzelten, dass
ein mit besonderer Intelligenz geschlagener Verantwortlicher den 
Begriff "Wasserbombe" als "Wasserstoffbombe" interpretiert habe. Der
wirkliche Grund für das Verbot lag jedoch in der "olympischen 
Verpflegungsordnung" begründet ... .

... eine "Olympische Verpflegungsordnung" bestand?
Besucher der Olympiade 2004 durften in die Sportstätten weder 
Getränke noch Speisen mitbringen und sollen so gezwungen werden, 
diese zu gepfefferten Preisen bei den "Sponsoren" (Coca Cola, 
McDonalds, Heineken usw.) kaufen zu müssen. Selbst die Bezahlung mit
"Plastikgeld" war nur möglich, wenn die Kreditkarte das Logo des 
entsprechenden Sponsors (Visa) trug!
Übrigens gerieten aufgrund der Beschwerden über die horrenden Preise
der "Sponsoren" (Beispiel: Tüte Kartoffelchips 3 €!!) schließlich 
die Behörden unter Zugzwang, was zu Preissenkungen von bis zu über 
50% führte; allerdings erst zwei Tage vor Schluss der Spiele ... .

... eine olympische Fackel ca. 360 Euro kostet?
Dieser Betrag wurde zumindest denjenigen olympischen Fackelläufern 
in Rechnung gestellt, welche die für die jeweilige Etappe zur 
Verfügung gestellte Fackel als Souvenir behalten wollten. Übrigens 
waren die Etappen nicht selten nur einige Dutzend Schritte lang, 
weil insbesondere die Strecken mit hohem Popularitätsfaktor zum 
Meterpreis vermarktet wurden. Weniger spektakuläre Etappen wurden 
dagegen auch schon 'mal kurzerhand im Auto überbrückt ... .

... ein Postpaket mehr kosten kann als ein Flugticket?
Beispiel: für die Beförderung per Landweg eines 20-kg-Paketes nach 
Deutschland fordert die griechische Post (ELTA) seit September 2004 
satte 86,50 Euro, also mehr als ein günstiges Flugticket kostet! Zum
Vergleich: in entgegengesetzter Richtung schlägt das selbe Paket (DHL)
mit deutlich unter 20 Euro zu Buche.
Hintergrund: a) schiebt die auf den Börsengang fokussierte 
griechische Post unglaubliche Altlasten vor sich her und b) müssen 
schließlich auch die olympischen Orgien bezahlt werden ... .

 

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© Danke für die Genehmigung zum publizieren:
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Werter Herr Pohl,
vielen Dank für Ihre freundliche Kontaktaufnahme. Selbstverständlich besteht meinerseits keinerlei Einwand gegen die Nutzung des unter www.partnerbiz.net publizierten Materials. Es sei jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Gewähr für Wahrheitsgehalt bzw. auch Aktualität der Informationen geleistet werden kann.
Weitere für Ihre Zwecke möglicherweise brauchbare "Splitter" befinden sich unter www.nea-zihni.info und www.in-gr.info, auch hier dürfen Sie sich nach Belieben bedienen ... :-)
Mit freundlichem Gruß aus dem verschneiten Dorf Draviskos
Max Moldenhauer
GR - 62052 Draviskos
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PS: Vielen Dank für das Angebot bezüglich der Quellenangaben bzw. (Rück-) Verweise!